Wieder eine Etappe erreicht! Jetzt folgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und dann können die neuen Vorgaben des GeschGehG in Kraft treten!


Wieder eine Etappe erreicht! Jetzt folgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und dann können die neuen Vorgaben des GeschGehG in Kraft treten!