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Verbraucher dürfen Ergebnis von Nahrungskontrollen erfahren

Da stehen sehr schwere Zeiten für Unternehmen an! Stellen Sie sich vor so solche Portale gibt es für jede Branche, immer und überall? Derzeit werden solche Stellen mit Insiderwissen gefüttert, um Aktionen auszulösen. Der derzeitige schutzlose Zustand von Unternehmen wird in den nächsten Monaten eine Panik auslösen. www.GeschGehG.eu https://www.welt.de/regionales/hessen/article195679417/Verbraucher-duerfen-Ergebnis-von-Nahrungskontrollen-erfahren.html

Neuer Geheimnisschutz

Sehr guter Beitrag über den neuen Schutz von Geschäftsgeheimnissen von Herrn Dr. Constantin Rehaag von DENTONS in der FAZ! https://edition.faz.net/faz-edition/wirtschaft/2019-06-19/7c2d78f8aae4bbce82b66136915bfe6d/

Aufsichtsräte aufgepasst!

Seit einigen Tagen scheint das GeschGehG sogar über den Vorstandsetagen Einzug zu halten. Die Tatsache, dass derzeit Unternehmen aufgrund des am 26.04.2019 in Kraft getretenen Gesetzes praktisch schutzlos sind, findet sich als eigener Punkt auf der Agenda von AR-Sitzungen. Die wichtigste Aufgabe des AR ist die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen und zu kontrollieren. Wesentlich …

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Plusminus

Selten aber doch! Heute Abend wird über das neue Geschäftsgeheimnisgesetz in den öffentlichen Medien berichtet. Bin schon sehr über diesen kurzen Beitrag gespannt! https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/plusminus/eid_287211649490009