GeschGehG News
Visual-Hacking-Experiment zeigt: Nur fünf Prozent geschäftlich genutzter Laptops sind mit Blickschutzfolie gesichert

Visual-Hacking-Experiment zeigt: Nur fünf Prozent geschäftlich genutzter Laptops sind mit Blickschutzfolie gesichert

Dieses Problem ist uns allgemein bekannt. Sehr interessant ist hier die Bestätigung, wie die genaue Nutzung nach Applikation bzw. Tätigkeit stattfindet.

Der Jobwechsel, der sich nicht mehr (ent)lohnen wird!

Der Jobwechsel, der sich nicht mehr (ent)lohnen wird!

Ich weiß nicht, ob Sie das so mitbekommen aber seit längerer Zeit weise ich darauf hin, dass sich jeder zukünftige Jobwechsel seit dem Inkrafttreten des GeschGehG viel vorsichtiger gestalten wird. Ich schenke Stellenausschreibungen viel Aufmerksamkeit, da es mich interessiert, inwieweit hier schon Indizien zu finden sind, dass den neugeworbenen Mitarbeiter eine satte Geschäftsgeheimnisklausel erwartet. In der Tat finde ich Andeutungen in der Beschreibung von Tätigkeiten, die z. B. wie folgt lauten: Macht Know-how über Produkte, Prozesse und dgl. den betroffenen internen und ggf. externen Stellen zugänglich (unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse). In Klammern gesetzt damit es wie ein kleines Anstupsen wirkt und nicht mehr. Ein eigener Punkt in der Beschreibung seiner Verantwortlichkeiten, dass er für die Wahrung aller Unternehmensgeschäftsgeheimnisse verantwortlich ist bzw. auch dafür sorgt, dass eine Verletzung fremder Geschäftsgeheimnisse stattfindet, findet sich leider nicht. Wir von www.GeschGehG.eu sehen auch die notwendigen und großen Veränderungen in den HR-Prozessen der Unternehmen! Durch die Vielzahl von Seminaren zum GeschGehG wird sich hier sehr bald viel ändern!

Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz

Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz

Nachdem ich letzte Woche selbst an einer Veranstaltung der IHK im Raum Freiburg zum Thema GeschGehG teilgenommen habe, sehe ich gerade, dass die Kollegen in Bonn in der Juli/August Ausgabe diesem Thema viel Platz widmen. Für die Verbände war es höchste Zeit ihre Mitglieder wach zu rütteln. Ähnliche Aktionen aber mit einem viel eindringlicherem Ton vernehme ich von anderen Interessenvertretungen. Dort wird das Thema neuer Geschäftsgeheimnisschutz näher an die neue EU Whistleblower Richtlinien herangeführt. Wir von www.GeschGehG.eu verzeichnen sehe positive Merkmale in Sinne des Bewusstseins!

Alleine die Kennzeichnung von Dokumenten erfüllt nicht das GeschGehG!

Alleine die Kennzeichnung von Dokumenten erfüllt nicht das GeschGehG!

Die Kennzeichnung von Dokumenten mit den Ausdrücken |vertraulich oder geheim| ist kein ausreichender Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach GeschGehG. Kennzeichnungen dieser Art haben, wie bisher lediglich eine Indizwirkung. Ein Geschäftsgeheimnis liegt nicht alleine deshalb vor (BverwG Urteil 23.02.2017 – 7 C 31/15-, juris, Rn. 65)! Für eine Verletzung müssen tatbestandliche Voraussetzungen als Beweis vorliegen. Der genaue Textinhalt! Identisch ist das Prinzip bei Applikationen. Die Tatsache, dass ein Benutzer Zugriff hat, beweist keine Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses, solange diesem nicht ein systemtechnisch-inhaltlicher Zusammenhang mit dem Tatbestand nachgewiesen werden kann. Eine spezifische Abfrage, Print oder Daten-Export. Es muss also eine Unterscheidung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Rückschlüssen geben! Unternehmen, welche Mitarbeiter verpflichten Dokumente selbst zu kennzeichnen betreiben ein mangelhaftes Schutzkonzept. Die Klassifizierung von Geschäftsgeheimnissen ist alleine Verantwortung der Unternehmen! Sofern diese mit pauschal ähnlichen Vertraulichkeitserklärungen auf gekennzeichnete Dokumente verweisen haben nach GeschGehG keine gerichtsfesten Beweise! Gerichtsfest macht [ILPA] www.GeschGehG.eu

Wissen Sie wie hoch Ihr Risiko ist Geschäftsgeheimnisse zu verlieren?

Wissen Sie wie hoch Ihr Risiko ist Geschäftsgeheimnisse zu verlieren?

Die Gesellschafter und Geschäftsleitungen haben verstanden, dass die GeschGehG-Umsetzung eine große Herausforderung für ihr Unternehmen darstellt und der tatsächliche interne Aufwand sowie die damit verbundenen Kosten für die Zuhilfenahme externer Berater von der Komplexität der Unternehmensstruktur abhängig ist. Eventuell ist es aber nicht möglich oder notwendig Gerichtsfestigkeit für das gesamte Unternehmen zu erreichen. In vielen Fällen erweist es sich als zu großer Happen in einem Schritt erzielt zu werden. Die Kronjuwelen des Unternehmens dem Gesetz konform zu unterstellen sollte in kleineren Schritten und Budget schonend möglich sein. Wie erkennt und lokalisiert aber ein Unternehmen den dringenden Handlungsbedarf? Worauf sollte sich ein Unternehmen im ersten Schritt fokussieren? [ILPA] beginnt mit einigen Fragen, um den Scope für ein Erstprojekt zu definieren. www.GeschGehG.eu bietet Unternehmen ein Navigationssystem für solche Zwecke an. Dieses einfach auszufüllende Dokument hat bereits in vielen Projekten geholfen Unternehmen den richtigen Weg zu weisen und mit Unterstützung unserer Technologie ROBOTIC GRC|365 gerichtsfest zu machen! Zur Risikobeurteilung geht es hier https://lnkd.in/esnhwjb

Wissen Sie wie hoch Ihr Risiko ist Geschäftsgeheimnisse zu verlieren?

VG: BRAK muss originalen beA-Secunet-Bericht offenlegen

VG: BRAK muss originalen beA-Secunet-Bericht offenlegen

Sehr interessant wie in diesem Fall das GeschGehG angewendet wurde, ohne es als solches zu erwähnen. Dieser Absatz sagt eigentlich alles aus:
Handwerkliche Mängel des Gutachtens schließlich, welche die BRAK ebenfalls als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis von Secunet für schützenswert hält, habe sie ebenso wenig substantiiert dargelegt wie andere schützenswerte Informationen Dritter, wie etwa Quellcodes. Und selbst wenn es Fehler gäbe, „erschließt sich dem Gericht bereits nicht, dass ein Fehler, der auf technischem Unwissen beruht, als solcher ein exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen darstellt“, heißt es in dem Urteil.

https://www.lto.de/recht/juristen/b/vg-berlin-vg-2-k-179-18-bea-brak-secunet-abschlussbericht-einsicht-ifg/

Angeschwärzt: Info über Geschäftsgeheimnisklau zulässig?

Angeschwärzt: Info über Geschäftsgeheimnisklau zulässig?

Ich finde diesen BLOG Beitrag von CMS Deutschland extrem interessant und teile ihn hier. In den Zeiten des GeschGehG werden Unternehmen, sofern Sie das Gesetz auch richtig umgesetzt haben, den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen leichter und genauer beweisen können. Nur was danach tun? Reicht einem Unternehmen nur die Genugtuung vor Gericht gewonnen zu haben und den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen oder möchte es weitergehen? Wie in diesem Fall die Kunden informieren. Falls ja, wie muss das passieren? Ich persönlich finde dieses Urteil aus einer ganz anderen Perspektive sehr interessant. Unternehmen müssen im Zuge der GeschGehG-Umsetzung auch dafür sorgen, dass die Geschäftsgeheimnisse fremder Unternehmen nicht verletzt werden. Ohne regelmäßige Kontrolle wie im Gesetz gefordert, kann so etwas schnell durch die Aufnahme neuer Mitarbeiter stattfinden. Aus diesem Urteil stufe ich das GeschGehG als extrem hohes Reputationsrisiko ein! Am neuen Schutz von Geschäftsgeheimnissen führt kein Weg vorbei www.GeschGehG.eu
https://www.cmshs-bloggt.de/gewerblicher-rechtsschutz/angeschwaerzt-info-ueber-geschaeftsgeheimnisklau-zulaessig/

Der Whistleblower – Freund und Feind des CEOs

Der Whistleblower – Freund und Feind des CEOs

Der Zusammenhang zwischen der neuen EU-weiten Whistleblower Richtlinie und dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist unumstritten. Die Unternehmen stehen in beiden Fällen vor sehr großen Herausforderungen. Für den CEO von Unternehmen im deutschen Mittelstand wird dies eine sehr große Mehrbelastung mit sich bringen. Er läuft Gefahr seine Fokus vom Geschäft zu verlieren! Das Argument er hat Ressourcen hierfür wird nicht ziehen da er als Unternehmensspitze dafür haftet. Hinweisgebermeldungen müssen rasch und kosteneffizient aufgeklärt werden. Ich beschreibe hier unseren Lösungsansatz über die GeschGehG Umsetzung. Wir folgen damit ’nur‘ den Erkenntnissen der Gesetzgeber und geben die Antwort über eine ‚Quelle der Wahrheit‘! Mehr Informationen über [ILPA] erhalten Sie direkt von mir Zoran.Jovanovic@GeschGehG.eu oder besuchen Sie unsere Webseite www.GeschGehG.eu

https://geschgehg.eu/wp-content/uploads/PDF/Der-Whistleblower-Freund-und-Feind-des-CEOs.pdf

Das müssen Sie zum neuen Geschäftsgeheimnisgesetz wissen

Das müssen Sie zum neuen Geschäftsgeheimnisgesetz wissen

Ein wirklich gelungener Beitrag von Frau Ulrike Grube. Toll wie sie den Zusammenhang zwischen GeschGehG und der beschlossenen EU-RL zum besseren Schutz von Whistleblowern erkannt und herausgearbeitet hat! Ich schließe mich in den nächsten Stunden mit einem Dokument das den Titel ‚DER WHISTLEBLOWER – Freund und Feind des CEOs‘ inklusive Lösungsansatz an!

https://www.maschinenmarkt.vogel.de/das-muessen-sie-zum-neuen-geschaeftsgeheimnisgesetz-wissen-a-847619/

Deutsche Pkw-Maut: Kapsch will Vertrag nun doch offenlegen

Deutsche Pkw-Maut: Kapsch will Vertrag nun doch offenlegen

Ein wirklich gelungener Beitrag von Frau Ulrike Grube. Toll wie sie den Zusammenhang zwischen GeschGehG und der beschlossenen EU-RL zum besseren Schutz von Whistleblowern erkannt und herausgearbeitet hat! Ich schließe mich in den nächsten Stunden mit einem Dokument das den Titel ‚DER WHISTLEBLOWER – Freund und Feind des CEOs‘ inklusive Lösungsansatz an!

https://diepresse.com/home/ausland/eu/5660917/Deutsche-PkwMaut_Kapsch-will-Vertrag-nun-doch-offenlegen

Laptop mit Anleitung für Raketenwerfer verkauft

Laptop mit Anleitung für Raketenwerfer verkauft

Man sollte doch wissen wo Geschäftsgeheimnisse so herumliegen und wer darauf Zugriff hat! Ein dahinter liegendes Schutzkonzept sollte einen regelmässig stattfindenden Hardwareaustausch begleiten können!

Mehr dazu www.GeschGehG.eu

https://www.krone.at/1955492

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

In den letzten Wochen ist massive Bewegung zum GeschGehG verzeichnen! Das Thema scheint endgültig angekommen zu sein. Dem Wunsch der Mitglieder nachkommend organisieren Verbände Informationsveranstaltungen bzw. informieren Mitglieder über Blogs und Whitepapers! Das Ganze wird in den nächsten Monaten verschärft mit der neuen EU Whistleblower Richtlinie erst richtig an Fahrt gewinnen und Panik auslösen. Vermehrt werden wir nach gefragt, ob die GeschGehG Umsetzung mit [ILPA] die anfallenden internen Untersuchungen bei Whistleblow’s unterstützen können. Es steckt eine einfache Logik dahinter. Würde es keinen Zusammenhang geben, hätte man das GeschGehG nicht um das Thema Whistleblower erweitert. Jetzt aus betriebswirtschaftlicher Sicht: Whistleblow’s drehen sich eigentlich nur um wichtige Geschäftsvereinbarungen, Projekte, Produkte, Personen, etc., die im Grunde zumeist auch als Geschäftsgeheimnis zu sehen sind. Ich antworte deshalb mit JA, [ILPA] hilft jedem Unternehmen eine Meldungen rasch aufzuklären und zu dem Tagesgeschäft zurückzukehren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf www.GeschGehG.eu

https://lnkd.in/eGDKWSe

Whistleblowing: Rechtliche Risiken für Verräter von Geschäftsgeheimnissen

Whistleblowing: Rechtliche Risiken für Verräter von Geschäftsgeheimnissen

Ich finde diesen Artikel sehr spannend, weil er vor allem, ohne es ausdrücklich und aufdringlich zu erwähnen, das Thema Motiv des Whistleblowers sehr weit in den Vordergrund stellt! Eine durchgehende Umsetzung des GeschGehG mit unserem INTELLIGENCE LOSS PREVENTION AUDIT [ILPA] wird Unternehmen helfen sehr effizient zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden! Mehr zu [ILPA] unter www.GeschGehG.eu

https://lnkd.in/e5Dib24

Österreich: Das sind die Hintermänner des Ibiza-Videos! – Fellner Live

Kein Wunder, dass gerade Deutschland aus EU-RL 2016/943 ein eigenes Geschäftsgeheimnisgesetz macht! Es hat einen besonderen Stellenwert verdient! Mehr über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz finden Sie unter www.GeschGehG.eu

 

 

Wir beendigen den schutzlosen Zustand von Geschäftsgeheimnissen!

Die folgenden Fragen beschäftigen derzeit das Top-Management in deutschen Unternehmen:

Wieso sind derzeit Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen ungeschützt?
Welche Herausforderungen gibt es für deutsche Unternehmen?
Kann man beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen sparen?
Wie können sich Unternehmen zukünftig gegen missbräuchliche Motive von Whistleblower(n) schützen?
Wie beendet man den schutzlosen Zustand von Geschäftsgeheimnissen mit einem INTELLIGENCE LOSS PREVENTION AUDIIT [ILPA]?
Was brauchen Sie für eine optimale Beweislage um Verletzungen zu dokumentieren?
Viele Fragen, die wir in diesem kurzen Video versuchen zu klären. Gerne zeigen wir Ihnen in einer Web-Session mehr! Nehmen Sie mit mir Kontakt auf

https://www.youtube.com/watch?v=IgjqkzlP3rk

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