
Ibiza-Affäre: Prozess gegen Sicherheitsberater und Erfinder der „Ibiza-Methode“
Dass als Auslöser für die österreichische Regierungskrise immer wieder mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen in Verbindung gebracht wurde, schien mir persönlich sehr weit hergeholt. Ich habe solche Kommentare von deutschen Kollegen eher als Scherz belächelt. Natürlich überlegt man selbst im Stillen, wer nimmt soviel Geld in die Hand, um so ein Video von damals nur potenziellen Regierungsmitgliedern zu erstellen? Es scheint daher Risikobereitschaft, einen Plan und viel Kapital gegeben zu haben. Da hat, jemand vorsorgt. Mal abgesehen von der Dummheit der Darsteller, stand da auch eine professionelle Logistik dahinter. Was aber jetzt im Zuge eines ganz anderen Gerichtsprozesses öffentlich wird, bestätigt den Anschein, dass ein professionelles Unternehmen dahinter stand. Die betroffenen Akteure geben gleich zu im Auftrag vom vielleicht gleichem Auftraggeber einen deutschen Industrie-Konkurrenten ausspioniert zu haben. Die hier beschriebene Methode ist sehr interessant = Fokus auf die Geschäftsgeheimnisträger. Spannende Zeiten im Schutz von Geschäftsgeheimnissen kommen auf uns zu: www.GeschGehG.eu
Verbraucher dürfen Ergebnis von Nahrungskontrollen erfahren
Da stehen sehr schwere Zeiten für Unternehmen an! Stellen Sie sich vor so solche Portale gibt es für jede Branche, immer und überall? Derzeit werden solche Stellen mit Insiderwissen gefüttert, um Aktionen auszulösen. Der derzeitige schutzlose Zustand von Unternehmen wird in den nächsten Monaten eine Panik auslösen. www.GeschGehG.eu
Durch das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sind Unternehmen derzeit schutzlos!
Durch das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sind Unternehmen derzeit schutzlos!
https://www.linkedin.com/pulse/durch-das-neue-gesetz-zum-schutz-von-geschgehg-sind-zoran-jovanovic/
Neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Finde diesen Beitrag der Sicht der Straftat sehr interessant! Mehr www.GeschGehG.eu
https://www.strafakte.de/gesetzgebung/schutz-von-geschaeftsgeheimnissen/
Neuer Geheimnisschutz
Sehr guter Beitrag über den neuen Schutz von Geschäftsgeheimnissen von Herrn Dr. Constantin Rehaag von DENTONS in der FAZ!
Aufsichtsräte aufgepasst!
Seit einigen Tagen scheint das GeschGehG sogar über den Vorstandsetagen Einzug zu halten. Die Tatsache, dass derzeit Unternehmen aufgrund des am 26.04.2019 in Kraft getretenen Gesetzes praktisch schutzlos sind, findet sich als eigener Punkt auf der Agenda von AR-Sitzungen. Die wichtigste Aufgabe des AR ist die Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen und zu kontrollieren. Wesentlich dabei ist die Compliance, jetzt inkl. GeschGehG. Besorgt über eine mögliche Organhaftung gehen AR dieser Tätigkeit genau nach und protokollieren ihre Frage über den gesetzeskonformen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Interessanterweise auch aus der Perspektive des Unternehmens, welches Geschäftsgeheimnisse eines anderen Unternehmens verletzt. Aber auch der AR selbst hat die Pflicht Schutzmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Geschäftsgeheimnisse von ihm abfließen. Zum Supergau kann es für AR werden, welche eine oft verbreitete und gleichzeitige Tätigkeit als Vorstand in der Muttergesellschaft und Aufsichtsrat in einer Tochtergesellschaft erfüllen. Hier ergeben sich dann bezüglich der Haftungsrisiken weitaus komplexere Situationen, die ihm zu Last gelegt werden können. Richtigen Schutz www.GeschGehG.eu
Wirtschaftsspionage – viele Unternehmen sind kaum gewappnet
Genial was gestern im ARD gebracht wurde. Genau auf den Punkt getroffen. Liebe LEGAL&TECH Partner von www.GeschGehG.eu bitte investiert diese paar Minuten …
Plusminus
Selten aber doch! Heute Abend wird über das neue Geschäftsgeheimnisgesetz in den öffentlichen Medien berichtet. Bin schon sehr über diesen kurzen Beitrag gespannt!
https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/plusminus/eid_287211649490009
BRISANTER FREISPRUCH! Zittern in der Rüstungsindustrie?
Ich habe vor knapp zwei Wochen einen Beitrag geschrieben, der sich auf die generöse Anwendung des GeschGehG bezogen hat. In fast allen Fällen wird gegen das Unternehmen entschieden. Selbst die Staatsanwaltschaft scheint sich der Interpretation unisono anzuschließen und verlangt nach Freisprüchen. Ich lege diesem Beitrag einen eingescannten Zeitungsbericht der Cellesche Zeitung bei, der wirklich schlimmes für die Zukunft befürchten lässt. Nach meinem Verständnis wird laut diesem Urteil die Aufforderung zur Straftat legal, sobald man sich auf §5 Abs. 2, den Schutz des öffentlichen Interesses des GeschGehG bezieht. Ich frage mich, ob jemand der Aufforderung zur Straftat gefolgt ist? Falls ja, würde man den betroffenen Mitarbeiter ebenfalls freisprechen und erhält der Schutz als Whistleblower? Sofern das betroffene Unternehmen keinerlei Maßnahmen zu Schutz von Geschäftsgeheimnissen getroffen hat, müsste es so gesehen immer zu einem Freispruch kommen. Diese Causa wird in dieser systemrelevanten Branche große Auswirkungen haben. Was denken Sie? Was ist mit ehemaligen Mitarbeitern in Ruhestand? Können diese Whistleblower werden? Wir schützen Wissen www.GeschGehG.eu
Wurde der Verrat von Geschäftsgeheimnissen und Diebstahl von Know-how legal?
Ob, das wirklich so ist, ist von Fall zu Fall zu betrachten. Pauschal ist aber zu sagen, dass seit Inkrafttreten des GeschGehG der Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und Know-how von den Unternehmen am lebenden Leib geduldet wird. Kaum eines hat Maßnahmen gemäß dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen umgesetzt und steht seit der Systemänderung schutzlos da. Dieser Zustand erweckt natürlich bei Insidern sofort den Eindruck sie können jetzt ganz ungestraft fremdes und hart erarbeitetes Wissen von Arbeitgebern oder Geschäftspartnern mitnehmen. Gleiches empfinden aber offensichtlich auch Richter! Sie legen das GeschGehG sehr breit aus (genauso wie es gedacht war) und verstehen das Fehlen der Beweislast als einen Freibrief für Täter. So gesehen ist fremdes Know-how kostenlos! Gibt es dabei nur den geringsten Verdacht auf Verstöße gegen geltendes EU-Recht, hört sich das Verständnis für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowieso sofort auf. Das Motiv des Whistleblowers kann aufgrund von fehlenden Schutzmaßnahmen auch nicht verhandelt werden. Es wird einfach die gute Handlung angedichtet! Wir von www.GeschGehG.eu helfen mit ILPA Rechtsanwälten im Rahmen einer LEGAL&TECH Zusammenarbeit erfolgreich Projekte umzusetzen!
Ein Sieg für Whistleblower
Offensichtlich können auch alte Fälle nach dem neuen GeschGehG geurteilt werden. Sehr aussagekräftig dieser Bericht. Er bestätigt meinen Post vor einer Woche über die sehr generöse Anwendung des GeschGehG durch Gerichte! Mehr über ILPA finden Sie auf www.GeschGehG.eu
Urteile immer zum Nachteil der Unternehmen!
Ich sammle erste Erfahrungen aus abgeschlossenen oder laufenden Verfahren. Meine Kollektion kommt zu einer ernüchternden Bilanz. Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen schützt mehr Täter als Opfer! Ganz im Gegenteil! Es wird es sogar gezielt gegen Unternehmen angewendet, um Täter von Straftaten freizusprechen oder die Freigabe von Informationen gerichtlich durchzusetzen. Die Systemänderung im Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat Unternehmen über Nacht ohne jede Rücksicht schutzlos gemacht. Mit der Bezeichnung Geschäftsgeheimnisse die Herausgabe von Informationen zu verhindern ist völlig unwirksam da seine Umsetzung gefehlt hat. Das Gesetz ist mit seinem Inkrafttreten der Justiz geläufig. Lediglich seine generöse Anwendung geht fast immer zu Nachteil der betroffenen Unternehmen aus. Im Besonderen, wenn es um den geringsten Anschein von Whistleblower geht, weil öffentliches Interesse absoluten Vorrang hat! In Fällen, die den Zeitraum zwischen dem 09.06.2018 bis 26.04.2019 spielen entscheiden Gerichte durchgehend zur Anwendung der EU-Richtlinie, die bereits zum 9. Juni 2018 von allen europäischen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt hätte werden sollen. Mehr LEGAL&TECH Kooperation www.GeschGehG.eu
DSGVO-Verstöße: Bundesländer ziehen Bußgeld-Bilanz – WELT
So kann man ein Verordnung nicht durchsetzen! Die Bilanz nach einem Jahr ist lächerlich verglichen damit, dass Behörden sehr wohl wussten und wissen, was Stand der Dinge ist! Ausser viel Papier und einem Schaden für die Wirtschaft ist da nichts besser geworden. Ich denke, dass der DSGVO-Hype sein Finale damit erreicht hat. Was bleibt ist der fade Beigeschmack einer Arbeitsplatzbeschaffung nach linksorientierter Politik, der der liberale Flügel Folge leisten musste! Zu diesem Thema werde ich heute in Bezug auf das GeschGehG ein paar Zeilen bringen. Die Anwendung dient bisher mehr dem erlaubten Know-how Klau als dem besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen!
Geschäftsgeheimnisse – Gesetzgeber nimmt Unternehmen stärker in die Pflicht | Private Equity Magazin
Finde diesen Bericht in einem Finanzblatt absolut wichtig, weil er Finanzinvestoren und Privatkapital vieler Gründerfamilien betrifft. Der Markt versteht allmählich was sich hinter dem GeschGehG verbirgt. Viel leiser und als das DSGVO aber umso gefährlicher! Wenn Sie Ihre Know-how nach dem GeschGehG schützen wollen dann kontaktieren Sie uns unter www.GeschGehG.eu
Zum Gericht nur noch mit der GeschGehG-Linie!
Zum Gericht nur noch mit der GeschGehG-Linie! Diese neue EU-Richtlinie ist eine grundlegende Systemänderung und kappt alle bisher angewendeten Methoden vor Gericht den Schutz von Know-how als Geschäftsgeheimnis durchzufechten. Bisher war der Ausgang vor Gericht stark vom Formulierungsgeschick der Rechtsanwälte abhängig. Jetzt nur davon, ob der Legal Counsel bzw. externe Rechtsanwalt die Geschäftsführung richtig berät und diesen überzeugt vorbeugenden Schutz GeschGehG konform umzusetzen. Das scheint sich jetzt knapp 14 Tage nach dem Inkrafttreten des GeschGehG in den Köpfen gesetzt zu haben. Die Unternehmensleitung versteht endlich, dass sie derzeit tatsächlich ungeschützt arbeitet! Macht sich jetzt jemand an die Geschäftsgeheimnisse ihres Unternehmens, würde die gegnerische Partei auf die Beweislast gemäß GeschGehG bestehen. Und dann stehen sie vor einer Haftungsfrage! Viele bewegen sich schon zu den Haltestationen! Ich habe aber die Befürchtung, dass sie dann zeitgleich einsteigen wollen. Wir erstellen für Unternehmen und Rechtsanwälte die optimale Beweislage, um vor Gericht Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz durchsetzen zu können. Busfahrer und Busfahrplan unter www.GeschGehG.eu