
Erstellen wir die optimal erforderliche Beweislage
Vor einer Live-Demo bekomme ich immer die selbe Frage gestellt: Was bekommt unser Mandant am Ende eines gemeinsamen Projektes? Ich fasse wie im Bild zusammen und erlebe damit Erfolg, weil die Live-Demo danach alles bestätigt! Die Fusion LEGAL&TECH funktioniert nur, wenn Profis am Werk sind! Der Aufwand in der GeschGehG Umsetzung ist zu Beginn auf der TECH Seite definitiv höher. Das sollte aufgrund der hohen Digitalisierung und der betriebswirtschaftlichen Aspekte einleuchtend sein. TECH hat hier aber vor allem zwei wichtige Aufgaben für LEGAL zu erbringen: ERSTENS: LEGAL mit Reports auf die Hotspots bezüglich Unsicherheiten in Bezug auf Insider und Insiderwissen zu versorgen; ZWEITENS: Für LEGAL das entscheidende Material zu liefern, welches bei tatsächlichen Verletzungen das Durchfechten vor Gericht sicherstellt! Im Sinne des Mandanten inkludiert der Abschlussbericht ein Paket an Beweismaterial. Aber bitte keinen schönen und zahnlosen Abschlussbericht für die Geschäftsführung! Mandanten gibt es ein falsches Gefühl der Rechtssicherheit. Neben den verloren Geschäftsgeheimnissen benötigt das Unternehmen definitiv keine überhöhten Kosten eines verlorenen Prozesses. ILPA von www.GeschGehG.eu beeindruckt Richter und Sachverständige!
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist in Kraft getreten
Sehr guter Blog-Beitrag von und bei Hogan Lovells!
LEGAL&TECH
Wir haben Tag 3 eines neuen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und schon lese ich, Versuche ‚zahnloser‘ Pauschalerklärungen, die überholtes UWG Denken in das Leben des neuen GeschGehG, gerufen werden. Fragen Sie bitte in der Milchwirtschaft nach, ob es hilft Kühen neue Namen zu geben und dadurch mehr Milch zu erwarten?! Solche Maßnahmen sind kein Schutzkonzept und vor Gericht wirkungslos. Keinen Richter oder gegnerischen Anwalt wird das überzeugen. Fehlende Praxis hin oder her! Möchten Sie das GeschGehG richtig umsetzen? Dann empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit dem individuellen Kenntnisstand von Geschäftsgeheimnissen einzelner Insider im Unternehmen zu beschäftigen. Dahinter verbirgt sich nämlich die Aufforderung im GeschGehG Geschäftsgeheimnisse zu klassifizieren und Geschäftsgeheimnisträger zu identifizieren. Vergessen Sie aber nicht auch jeden einzelnen Dritten als Insider zu betrachten. Das GeschGehG macht eine ‚VORAB-FORENSIK‘ notwendig, die den genauen Informationsstand und Informationszugang von potenziellen Innentätern und Dritten dokumentiert. Nur aus diesem Grund ist das GeschGehG ein verbesserter Schutz von Geschäftsgeheimnissen. [ILPA] Das INTELLIGENCE LOSS PREVENTION AUDIT von www.GeschGehG.eu hilft!
GeschGehG FÜR DUMMIES
Verzeiht bitte das sarkastische Bild aber leichter ist es nicht zu erklären! Das GeschGehG wurde gestern im deutschen Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt heute sofort in Kraft! Es gibt keine Übergangsfrist! Sofern Unternehmen nicht links im Bild sein möchten, müssen sie sofort damit beginnen Maßnahmen zu Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu treffen. Nur dann stehen sie rechts im Bild! Verständlicherweise kann der Gesetzgeber aber nicht genau beschreiben was im diversen Unternehmen, als Geschäftsgeheimnis zu betrachten ist und stellt Firmen vor eine sehr schwer zu lösende Aufgabe. Mit dem INTELLIGENCE LOSS PREVENTION AUDIT – ILPA bieten wir ein Audit-Verfahren an, dass in Unternehmen Geschäftsgeheimnisse klassifiziert, Geheimnisträger identifiziert und einen Maßnahmenkatalog für ein GeschGehG gerechtes Schutzkonzept erstellt. ILPA schließt mit einem Beweispaket aus forensischen Daten ab. Unternehmen können damit vor Gericht den zukünftig notwendigen Beweis antreten, dass sie ihre Geschäftsgeheimnisse gesetzeskonform geschützt haben. ILPA wurde entwickelt, um in einer LEGAL&TECH Zusammenarbeit angewendet zu werden. Mehr dazu unter www.GeschGehG.eu
Bundesrat stimmt für mehr Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowern
Wieder eine Etappe erreicht! Jetzt folgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und dann können die neuen Vorgaben des GeschGehG in Kraft treten!
Eckart Seith: Kein Spion und dennoch schuldig
Den vorliegenden Informationen zufolge ein Urteil des Richters mit dem der Angeklagte rechnen musste! Im Übereifer ist ihm ein Fehler mit der Kundenliste passiert. Diese hätte niemals Journalisten 1:1 ausgehändigt werden dürfen. Zu dem damaligen Zeitpunkt war die Liste ein Geschäftsgeheimnis. Er hat schließlich nur einen Mandanten darauf vertreten. Der Richter hat sich offensichtlich im Detail mit dem Entstehen dieser Kundenliste beschäftigt. Eine gründliche Untersuchung würde forensische Beweise liefer wie diese entstanden ist. Darüber lässt sich dann der Schluss ziehen, dass nur über besondere Zugriffe so eine Liste entstehen kann. Dann führt nur noch eines zum anderen. Ich gehe aber davon aus, dass er mit diesem Wissen schon in den Gerichtssaal kam.
Lernen Sie in 20 Minuten wie Sie Geschäftsgeheimnisse klassifizieren und Geschäftsgeheimnisträger identifizieren!
In diesem Video mache ich etwas Unmögliches möglich! Die beiden heikelsten Punkte im GeschGehG sind die Klassifizierung von Geschäftsgeheimnissen nach Kritikalität und die genaue Identifizierung der Geschäftsgeheimnisträger. UPFRONT-FORENSIC fordert das GeschGehG damit Unternehmen später Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen können! Daher werde ich immer wieder konkret auf die Unterstützung unserer Software angesprochen. Unabhängig davon, ob es der Rechtsanwaltspartner ist oder die Rechtsabteilung eines Mandanten, jeder möchte gerne praktische Beispiele sehen, um davon überzeugt zu sein, dass wir die richtigen Werkzeuge und Methoden mitbringen, um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicherzustellen. Etwas zu sehen, zu hören, um dann zu verstehen ist Beweis für Ahnung und Planung! Ich möchte Ihnen das Gefühl der Sicherheit vermitteln und die Tatsache, dass wir die komplexeste Situation in Unternehmen lösen können, ohne auf seine Größe achten zu müssen. Ein Schutzkonzept funktioniert schließlich nur, wenn ordentlich und gründlich gearbeitet wurde. Der Ausweg in 20 Minuten zoran.jovanovic@geschgehg.eu
Neues Geschäftsgeheimnisgesetz: Was jetzt auf Betriebe zukommt
#GeschGehG #Schutzkonzept #GeschäftsgeheimnisIch teile sehr gerne Artikel, die sehr deutlich sind wie dieser! Ich finde es auch sehr wichtig, dass auch die kleineren Betriebe auf die TO-DO’s und möglichen Konsqeuenzen hingewiesen werden. Ist aber bereits das zweite Medium, dass noch April, 2019 als Datum des Inkrafttretens hinweist!
Jetzt können Unternehmen das GeschGehG und das DSGVO unter einem Hut bringen!
Es häufen sich die Fragen der Compliance-Manager, ob und wie die Umsetzung der durch das GeschGehG geforderten Maßnahmen auch für die DSGVO Risikominimierung eingesetzt werden können. Was ist hier gemeint? Im GeschGehG ist der präventive Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorgesehen. Nur unter dieser Voraussetzung können sie später vor Gericht auf den Schutz Ihres Know-hows durchsetzen. Hierfür benötigt man aber auch eine Klassifizierung der Daten in den Kategorien ÖFFENTLICH, VERTRAULICH, GEHEIM und STRENG GEHEIM mittels forensischen Methoden. Genau das zeige ich live in meinen Demos! Dabei zeige ich aber auch wie leicht die Konformität von den risikoreichsten Artikeln 15, 17, 30, 31, 33, 34 und 35 des DSGVO zu erzielen wäre. Ein wesentlicher Teil von ILPA ist nämlich die Erstellung einer Kartografie aller Daten im Unternehmen. Die geschieht in der sogenannten Phase 1 ‚Ermittlung des Istzustandes‘. Einem Algorithmus ist es herzlichst egal, ob er dabei nach potenziellen Geschäftsgeheimnissen oder personenbezogenen Daten auf den Arbeitsplätzen oder Servern des Unternehmens sucht. Eigentlich genial von Klienten diesen Synergieeffekt in unserem INTELLIGENCE LOSS PREVENTION AUDIT erkannt zu haben. Mehr unter www.GeschGehG.eu oder www.dsgvo-risiko.de
Braucht das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen den deutschen Advokaten-Adel?
Liebe Kontakte! Liebe LEGAL & TECH Gemeinschaft!
Ich möchte mit dieser provokanten Frage mich allgemein zu diesem Thema äußern um Inhalte von Meetings mit Rechtsanwaltskanzleien, Kundenterminen und Projekten wieder zu spiegeln. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass hier eine Kluft entsteht, die ich schleunigst schließen möchte. Ich verspüre zeitweise ein versnobtes verhalten in einigen Kanzleien. Sie haben richtig erkannt, dass das GeschGehG ein Resultat des hohen Digitalisierungsgrades ist. Leider entgeht ihnen, dass der technologische Standard dahinter steckt (bulk commodity). Ergo werden gestohlene Geschäftsgeheimnisse (unabhängig, ob vom Innen- oder Außentäter) innerhalb weniger Minuten wiederverwertet. Deshalb setzt das GeschGehG auf präventive Maßnahmen. Das Gesetz sagt mehr als deutlich aus, dass es bei einer Unterlassung von Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, später nichts mehr zu mokieren gibt. Das Gesetz ändert dadurch auch das Geschäftsmodell des Advokaten-Adels! Ich habe dazu folgenden Artikel geschrieben und ersuche den kopierten Link in einem neuen Fenster zu öffnen: https://www.linkedin.com/pulse/die-realistische-geschgehg-umsetzung-der-deutschen-zoran-jovanovic/
Die realistische GeschGehG Umsetzung in der deutschen Wirtschaft!
Die realistische GeschGehG Umsetzung in der deutschen Wirtschaft!
https://www.linkedin.com/pulse/die-realistische-geschgehg-umsetzung-der-deutschen-zoran-jovanovic/
Der Jobwechsel, der sich nicht mehr (ent)lohnen wird!
Das GeschGehG wird sich wie keine andere EU-RL in unser Berufsleben verewigen! Jeder Jobwechsel wird jetzt nicht nur an den besseren Möglichkeiten gemessen, sondern auch daran inwieweit man dort sein erworbenes Know-how überhaupt anwenden darf! Früher hat uns nur in Ausnahmen beschäftigt. Ganz im Gegenteil! Wir waren uns bewusst, dass die Verbesserung vor allem durch unsere Vorkenntnisse zustande kommt und dies zu monetären Vorteilen führt. Konkurrenzklauseln wurden überschlagsmäßig als sittenwidrig bezeichnet. Lapidar vom Tisch damit! Das GeschGehG gibt jetzt aber den Unternehmen die notwendige Legitimität diese erst recht zu entfalten. Nicht nur mit Anhängen der Angestelltenverträge, sondern vorab schon mit der Ankündigung, dass sich das Unternehmen einem INTELLIGENCE LOSS PREVENTION AUDIT stellt und somit den Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse besteht! Schon diese Massage hat es in sich! Hier sollte dem qualifizierten Innentäter schon bewusst werden, dass verübtes und zu Hause gelagertes unwirksam wird und geplantes nur geplant bleiben muss. Dem illoyalen Geschäftsgeheimnisträger sollte auch bewusst sein, dass der lockende neue Arbeitgeber auf lukrative Teile seines entnommenen Know-hows verzichten wird müssen. Mehr über ILPA unter www.GeschGehG.eu
Geschäftsgeheimnis
EU-RL2016/943
Wieso haben wir ein GeschGehG gebraucht? Mal abgesehen von der dringenden Notwendigkeit eines EU-weiten minimalen Standards spricht man unisono von der fortgeschrittenen Digitalisierung. Das ist aber wienerisch bezeichnet reine Überschriftenplauderei! Mit ILPA ist es uns gelungen den tatsächlichen Kern zu isolieren. Das muss Geschäftsgeheimnisse durch Maßnahmen vorab zu schützen erklärt ebenfalls, ohne dass es deutlich in der Richtlinie spezifiziert wurde. Es geht um die extrem hohe Kompatibilität von Technologien, die Geschwindigkeit sowie um die Verwertbarkeit. In einem Satz: Die benötigte Zeit, um ein entwendetes Geschäftsgeheimnis finanziell verwertbar zu machen ist auf einige Minuten gesunken. Die Geschäftsgeheimnisse des Fremden oder meistens des ehemaligen Arbeitgebers können vervielfacht und entsprechend in Ihrer Verwertbarkeit multipliziert werden. Entweder durch die gleichzeitig mehrfache Anwendung oder durch den langfristigen Einsatz durch eine Anreicherung. Folglich sparen sich bestehende oder neue Konkurrenten über die Zuhilfenahme von Innentätern die Basisarbeit und verkürzen dadurch den Entwicklungs- und/oder Vermarktungszyklus. ILPA hilft den Konkurrenten daran zu verwerten. Mehr dazu www.GeschGehG.eu
Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt für Vorlage zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Hier nochmals ganz offiziell aus dem Bundestag:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw12-de-schutz-geschaeftsgeheimnisse-628876
Geschäftsgeheimnisse: Bundestag bessert beim Whistleblower-Schutz nach
Jetzt ist es endlich durch das deutsche Parlament beschlossen! GeschGehG tritt auch offiziell in Kraft!